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Schlachttierkörperuntersuchungen

Zur Überprüfung der Arbeitshygiene und zum Abwesenheitsnachweis pathogener Mikroorganismen (Salmonellen) werden Schlachttierkörper beprobt. Bei der Beprobung des Schlachttierkörpers kann entweder mit dem Stanzverfahren (destruktiv) oder dem Tupferverfahren / Kratzschwammverfahren (nicht-destruktiv) gearbeitet werden.