An folgenden Nachweisen lässt sich BIOSERV gerne messen:
- Bescheinigung über die Einhaltung der Kriterien des Qualitätssicherungssystems GLP (Gute Laborpraxis)
- Bestätigung der Übereinstimmung mit GMP
- Akkreditierung als Prüflabor durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) nach DIN EN ISO/IEC 17025 unter Einbeziehung der Richtlinien 90/385 EWG, 93/42 EWG für die Bereiche
- Anerkennung der Kompetenz nach den Richtlinien 90/385 EWG, 93/42 EWG und nach DIN EN ISO/IEC 17025 für biologische, chemische, physikalische und mikrobiologisch- hygienische Prüfungen von Medizinprodukten und Umgebungsüberwachung durch die ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten)
- Akkreditiertes Prüflabor für mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser einschließlich Probennahme nach § 15 Abs. 4 Trinkwasser-Verordnung 2001 (www.sozial-mv.de)
- Untersuchung und Beurteilung von amtlichen Gegenproben nach § 43 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
- Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern nach § 44 Infektionsschutzgesetz
- Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2, Absatz 1 der Tierseuchenerregerverordnung
- Sensoriksachverständigen-Nachweise (DLG-Prüferpass)
Gremien, Mitgliedschaften
Wir pflegen enge Kontakte zu folgenden anerkannten Gremien und Verbänden, wodurch aktuelle Informationen aus Wissenschaft und Forschung in unsere tägliche Arbeit einfließen:
- BLL Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.
- Gütegemeinschaft Fisch und Fischerzeugnisse, Güteausschuss
- Deutscher Verband unabhängiger Prüflaboratorien