Bedarfsgegenstände und Kosmetika

Die Untersuchung und Begutachtung von Bedarfsgegenständen und Kosmetika erfolgt nach den Bestimmungen des Lebens-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständegesetzbuches (LFGB) bzw. nach den Anforderungen der Kosmetik-Verordnung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Reinheitsprüfungen
  • Gehaltsbestimmungen
  • Migrationsprüfungen
  • Mikrobiologische Kontrolle
  • Sicherheitsbewertungen